Ihr Partner für eine sichere Zukunft
powered by Inveda.net
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Neben den Scheiben zählen auch Scheinwerfer und Spiegel zur Verglasung. Nicht zu den Glasbruchschäden zählen Kratzer. Folgeschäden sind nicht versichert.
© Versicherungsbote.de